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Die Riester-Rente ist besonderes für Familien und Personen mit niedrigem Einkommen interessant.
Das eigentliche Ziel dieser Rente ist die Verlagerung der Altersvorsorge vom Staat auf den einzelnen Bürger.
Jeder zahlt während des aktiven Arbeitslebens Beiträge in eine Privat-Rente, einen Banksparplan oder einen Fonds und erhält Zulagen oder Steuerfreibeträge vom Staat.
Wer den vollen Sparbetrag aufbringt, erhält folgende Zulagen vom Staat „geschenkt":
Die sogenannte Grundzulage hat der Gesetzgeber seit dem 01. Januar 2018 auf 175 Euro angehoben. Für jedes Kind, das nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde, erhält der Sparer zusätzlich eine Kinderzulage in Höhe von 300 Euro pro Jahr und Kind. Für zuvor geborene Kinder werden 185 Euro pro Jahr gezahlt werden.
Für Berufseinsteiger gibt es im ersten Sparjahr eine um 200 EUR erhöhte Grundzulage. Voraussetzung hierfür ist, dass er am 1. Januar des Jahres, in dem er den Vertrag abschließt: nicht älter als 25 Jahre ist, nach dem 31. Dezember 1982 geboren ist und natürlich unmittelbar zulageberechtigt ist.
Wichtig: Wird die Grundzulage gekürzt, so wird der Bonus in gleichem Verhältnis gekürzt.
Wieviel gespart werden muss, ist ebenfalls festgelegt:
Wollen Sie die vollen Zulagen erreichen, müssen Sie mindestens den Beitrag in Abhängigkeit Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen einzahlen: mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens bzw. maximal 2.100 Euro abzüglich der Zulagen.
Jeder Anbieter muss aktuell die sogenannte Riester-Garantie erfüllen. Stark vereinfacht bedeutet das, er muss mindestens den Erhalt der eingezahlten Beiträge sowie Zulagen garantieren sowie zusätzlich eine lebenslange Auszahlung der Rente.
Zulagenberechtigte Riester-Sparer mit höherem Einkommen können auch schauen, ob es sich eher lohnt die Altersvorsorge-Beiträge steuerlich geltend zu machen. Bei der Einkommensteuererklärung lassen sich die Eigenbeiträge (zuzüglich der zunächst erhaltenen Zulage) als Sonderausgaben bis max. 2.100 Euro anrechnen. Die Differenz zwischen dem steuerlichen Vorteil und den erhaltenen Zulagen bekommt der Riester-Sparer dann bei der Einkommenssteuer positiv angerechnet und muss entsprechend weniger zahlen.
Eine vollständige Umwandlung der Rente in eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich, es kann höchstens eine einmalige Auszahlung von 30 Prozent bei Rentenbeginn erfolgen.
Die Riester-Rente darf nicht vor dem 60. Lebensjahr gezahlt werden. In der Regel beginnen die Zahlungen gleichzeitig mit Beginn der Altersrente der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Leistungen der Riester-Rente bestehen je nach Vertragsgestaltung alternativ aus:
Anspruch auf diese staatliche Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge besteht für:
Nicht gefördert werden:
Doch nicht jede Anlage ist für jedermann gleichermaßen geeignet...
Banksparpläne:
Versicherungssparpläne:
Fondssparpläne:
Es gibt auch weitere Anlagen, die entweder mit dem Versicherungssparplan oder dem Banksparplan und einem Fondsanteil kombiniert werden. Auf jeden Fall ist bei allen Produkten eine kompetente Beratung notwendig.
Woran aber erstmal niemand denkt - die sogenannte nachgelagerte Besteuerung der Riester-Rente . Die Kapitalerträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei; die volle Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase.
Auch die mögliche Kapitalauszahlung von 30 Prozent unterliegt der Besteuerung .
Die Riester-Rente ist ALG II sicher .
Seit dem 01.01.2006 gilt der sogenannte Unisex-Tarif, bei dem alle Riester-Neuverträge "geschlechtsneutral" angeboten werden:
Männer und Frauen erhalten dann bei gleichem Beitrag die gleichen monatlichen Rentenleistungen.