Lexikon - Umweltschadensgesetz
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Umweltschadensgesetz
Seit dem 14.11. 2007 ist das Umweltschadensgesetz in Kraft.
Erstmals wurde eine öffentlich-rechtliche Haftung für Umweltschäden normiert. Das Verursacherprinzipß; wurde auf Umweltschäden ausgedehnt, für deren Beseitigung bis dahin die Allgemeinheit verantwortlich war.
Der für einen Umweltschaden Verantwortliche ist verpflichtet zur
Als Umweltschaden gilt:
Ist ein Umweltschaden eingetreten, ist der Verantwortliche zur Sanierung von Umweltschäden verpflichtet:
Leistungen der Versicherung
Es sind also nicht nur die umwelt-intensiven Branchen, wie Öl- und Chemie, Metallverarbeitung und Transport als potentielle Verursacher betroffen, sondern wirklich alle; auch wenn ein Gewerbe nur nebenberuflich betrieben wird.
Umweltschadensversicherung
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