Lexikon - Obliegenheiten
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Obliegenheiten
Obliegenheiten sind Pflichten, die dem Versicherungsnehmer auferlegt werden und die er zu erfüllen hat, um sich die Leistungen eines Versicherungsvertrages zu erhalten. Beispielsweise verpflichtet sich der Antragsteller:
Der Versicherer kann durch Kündigung leistungsfrei werden, wenn der Versicherungsnehmer gegen diese Obliegenheiten verstößt. Obliegenheiten sind jedoch keine Rechtspflichten und sind daher nicht gerichtlich einklagbar.Anzeige-, Auskunft- und Belegpflicht
siehe:vorvertragliche Anzeigepflicht, VVG-ReformAnzeigepflicht
Klarstellungserfordernis
Schadensanzeige
VVG-Reform
Versicherungsantrag
Versicherungsnehmer
vertragliche Obliegenheiten