Lexikon - Wartezeit bei Schlaganfall
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Wartezeit bei Schlaganfall
Zählt ein Schlaganfall zu den versicherten Risiken, etwa im Rahmen einer Schwere-Krankheiten-Versicherung, kann zu Beginn des Versicherungsschutzes eine Wartezeit bestehen, z.B. 3 Monate. Wird die Krankheit während dieser Wartezeit diagnostiziert, ist die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit.