Lexikon - Private Haftpflichtversicherung
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Private Haftpflichtversicherung
Die Private Haftpflichtversicherung stellt eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt dar. Wenn man in irgendeiner Weise einem anderen, Personen- , Sach- und Vermögensschäden zufügt, ist man verpflichtet diesen zu ersetzen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist das geregelt im § 823 Schadenersatzpflicht. Das BGB begrenzt die Haftung nicht, das bedeutet, man haftet unbeschränkt mit dem gesamten Vermögen ein Leben lang.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt die Gefahren als:
Mitversichert sind Ehegatten, ggfs. Lebenspartner, minderjährige und auch volljährige nicht verheiratete Kinder (solange sie noch in der Schul- oder ersten Berufsausbildung/ Studium sind).
Ausfalldeckung bis Versicherungssumme
Auslandsaufenthalt außerhalb Europa
Bauherrenhaftpflicht
Bauherrenrisiko
Ehrenamt
Ehrenämter (keine hoheitliche Tätigkeit)
Haftpflicht
Haftpflichtversicherung
Hundehaftpflichtversicherung
Hüten fremder Hunde
Hüten fremder Pferde
Individualversicherung
Individualversicherung
Mitversicherung von Kindern
Personen- und Sachschäden Privathaftpflicht
Pferdehaftpflichtversicherung
Privathaftpflichtversicherung
Sachkundeprüfung
Schadenfreiheitsrabatt
Schadensersatz
Schadenversicherung
Schlüsselschaden
Umweltschadenversicherung
Vereinshaftpflichtversicherung
Vorsorgeaufwendungen