Lexikon - Fotovoltaikanlagenversicherung
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Fotovoltaikanlagenversicherung
Die Fotovoltaikanlagenversicherung zählt zu den Sachversicherungen.
Grundlage für den Versicherungsschutz ist die Elektronikversicherung.
Durch die Allgefahrendeckung sind alle Gefahren versichert, die nicht durch die Versicherungsbedingungen ausgeschlossen wurden.
Versichert sind Sachschäden in Folge von:
Üblich ist eine Selbstbeteiligung (bzw. Selbstbehalt)in Höhe von 150 bis 500 EUR je Schadensfall.
Wird in Folge eines versicherten Schadens, kein Strom eingespeist, greift die Ertragsausfallversicherung. Für kleinere Anlagen ist diese direkt mit einkalkuliert und wird nicht gesondert mit einem Beitrag belegt.siehe: BetreiberhaftplichtAllgefahrenversicherung