Lexikon - Diebstahl von elektronischen Geräten aus dem Kfz
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Diebstahl von elektronischen Geräten aus dem Kfz
Um Anrecht auf die Entschädigungszahlung zu haben, ist es für gewöhnlich erforderlich, die Geräte im Kofferraum oder Handschuhfach aufzubewahren. Werden sie hingegen gut sichtbar auf dem Beifahrersitz oder Rücksitz abgelegt, kann die Versicherung eine Regulierung des Schadens verweigern.