Lexikon - Arbeitsrechtsschutz für geringfügige Beschäftigung
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |
Arbeitsrechtsschutz für geringfügige Beschäftigung
Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn:
Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten setzt voraus, dass die Beschäftigung durch einen privaten Haushalt begründet ist und die Arbeiten sonst durch Haushaltsmitglieder erledigt werden. (auch hier gilt die 400 EURO Grenze).